Seit meiner Jugend – beginnend mit meiner ersten eigenen Zahnspange – hat mich die Kieferorthopädie fasziniert. So war mir schon früh klar, dass mich mein beruflicher Werdegang einmal in diese Richtung führen würde. Nachdem ich mein Studium der Zahnheilkunde am Universitätsklinikum Münster im Jahr 2006 erfolgreich abgeschlossen hatte, absolvierte ich eine 4-jährige Spezialisierung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, die mich an verschiedene berufliche Stationen in Gütersloh, Meschede und Jena führte. Während dieser Zeit schloss ich meine Promotion mit dem Thema „Veränderungen der vertikalen Dimension bei kieferorthopädischer Extraktionstherapie“ ab. Im Jahr 2010 erhielt ich die Anerkennung zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie und arbeitete anschließend als angestellte Kieferorthopädin in einer kieferorthopädischen Fachpraxis in Rheine. 2013 ließ ich mich in eigener Praxis in Lüdinghausen nieder und freue mich als gebürtige Münsterländerin sehr, einen so schönen Standort für meine Praxis gefunden zu haben.
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„Master of Science“, „Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt“, „Fachzahnarzt“: Wer heute eine Möglichkeit zur kieferorthopädischen Behandlung in seiner Nähe sucht, hat es nicht immer leicht. In Anzeigen, Telefonbüchern oder sogar auf Praxisschildern wetteifern vermeintliche Qualitätsbezeichnungen um die Gunst des Patienten. Doch – welche Bezeichnung sagt wirklich etwas über die Qualität einer kieferorthopädischen Behandlung aus?
Die Bezeichnung „Master of Science – Kieferorthopädie“ kann ein Allgemeinzahnarzt nebenberuflich erwerben, indem er an einer – vorwiegend theoretischen – Lehrgangsveranstaltung einer speziellen Universität im benachbarten Ausland teilnimmt. Der „Master of Science“ ist also nicht unbedingt ein Meister seines Fachs, wie die Bezeichnung Glauben machen könnte, sondern vielmehr ein Allgemeinzahnarzt, der sich kieferorthopädisches Wissen quasi „nebenbei“ angeeignet hat.
Die Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ führen Zahnärzte, die einen Teilbereich ihrer Berufstätigkeit als Tätigkeitsschwerpunkt gegenüber der Zahnärztekammer angezeigt haben. Es handelt sich hierbei um die Selbsteinschätzung des betreffenden Zahnarztes. Eine unabhängige Qualifikation wird weder verlangt noch vorgelegt.
Ein „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ (auch „Kieferorthopäde/-in“) hat seine Qualifikation für eine gute und hochwertige kieferorthopädische Behandlung im Rahmen einer Fachzahnarztprüfung – als Abschluss einer drei- bis vierjährigen Vollzeit-Weiterbildung – vor einer unabhängigen Prüfungskommission nachgewiesen. Einzig eine solche Prüfung berechtigt zum Führen des Titels Fachzahnarzt und einzig diese Bezeichnung garantiert Ihnen umfassendes Wissen auf dem Gebiet der Kieferorthopädie!
Wer also soll Sie bzw. Ihr Kind behandeln? Ein über Jahre klinisch weitergebildeter Fachzahnarzt – oder ein Zahnarzt , der sich entweder kieferorthopädische Kenntnisse im „Schnelldurchgang“ verschafft oder seine Kenntnisse selbst einschätzt?
Entscheiden Sie selbst!
Zahnarzt, M.Sc. Kieferorthopädie | Zahnarzt, Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie | Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Kieferorthopäde/-in | |
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Studium | Zahnmedizin | Zahnmedizin | Zahnmedizin |
Ausbildung | Nebenberufliche Weiterbildung an einer Hochschule, Dauer ca. 45 Tage, verteilt auf fünf bis sechs Semester | Keine Weiterbildung mit abschließender Prüfung erforderlich, jeder kieferorthopädisch tätige Zahnarzt kann die Bezeichnung beantragen | Drei- bis vierjährige, hauptberufliche und ganztägige Weiterbildung im Fachgebiet der Kieferorthopädie an einer Universitätsklinik oder in einer weiterbildungsberechtigten kieferorthopädischen Fachpraxis |
Abschluss | Masterthesis (wiss. Arbeit mit ca. 40 Seiten); Titel: Master of Science (M.Sc.) Kieferorthopädie | Kein Abschluss | Fachzahnarztprüfung; Titel: Fachzahnarzt / Fachzahnärztin für Kieferorthopädie bzw. Kieferorthopäde / Kieferorthopädin |
(Quelle: Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V.)